Wie werden wir eigentlich in Kenia überprüft?
Es ist wieder soweit. Wir müssen in Kenia unsere Buchhaltung legen. Und wer sich jetzt denkt, ja schon klar, afrikanisch eben – weit gefehlt.
Von so viel guter und intensiver (und leider auch teurer) Kontrolle, können wir in Europa noch lernen. Und es wundert mich auch nicht, dass immer wieder große Organisationen sogar gesperrt werden (derzeit kämpft angeblich gerade eine ganz große internationale). Und mit der Neuregulierung aller Charity-Arbeit wird dies nochmals etwas schwieriger.
Zunächst einmal, es gibt zwei Formen, wie man sich in Kenia registrieren kann.
Einmal auf kleiner lokaler Ebene als CBO – Community Based Organisation.
Auf dieser Eben und Größe darf man 1 Millionen Keniaschilling Umsatz pro Jahr nicht überschreiten (das sind ca 7.500 Euro), nur dann ist es auf County-Ebene geregelt und man braucht keine kostspielige Finanzgebahrung. Alle aus dem Ausland gespeisten Organisationen, egal wie groß oder klein, übersteigen dies natürlich um ein Vielfaches. Und nein, man kann es auch nicht einfach einer Privatperson zuschreiben. Sobald die nämlich plötzlich über mehr als eine Million verfügt, kommt – oft verspätet aber sie kommen, die Bank und meldet es an die entsprechende Stelle. Und dann muss die arme Person Steuern zahlen von einem Geld, das sie ja gar nicht bekommen hat.
Also besser gleich eine NGO gründen (die heißt jetzt neu PBO). Auf alle Voraussetzungen will ich nicht näher eingehen, ein wenig wie bei uns eine Vereinsgründung, es braucht Obmann und Schriftführer mindestens und beide müssen einen akademischen Grad haben, also mindestens Bachelor. Man wählt einen Namen, meldet es beim NGO-Board in Nairobi an und kann ab sofort nicht mehr machen was man will. Selbst der Wechsel der Bank muss ab sofort genehmigt werden.
Damit will ich euch nicht langweilen, mir geht es heute um die finanzielle Überprüfung.
Die muss von einem unabhängigen aber gelisteten und anerkannten Wirtschaftsprüfer erfolgen, ist sehr teuer und man darf, um keine Korruption zu befeuern, nur maximal zwei hintereinander folgende Jahre den gleichen nehmen. Dann erst wieder nach fünf Jahren.
Die Kosten der Überprüfung richten sich nach den Einnahmen, und die waren ja im Vorjahr gewaltig.
Überprüft wird nicht nur am Papier, sondern auch vor Ort. Existiert das Gebäude oder das Grundstück, das da aufgezählt wurde? Welches Essen bekommen die Kinder, wieviele Lehrer sind tatsächlich angestellt, usw. (Unser Kassier Eric hat das kommentiert mit – so streng wie Mama Gabi uns prüft schafft ihr das nie).
Es ist auch nicht erlaubt, am Jahresende mehr als 15% Rücklagen zu bilden – das Geld soll so verwendet werden wie angegeben und nicht gehortet.
Und am 25. März muss es dann in Nairobi sein.
Bisher haben wir es seit nunmehr 14 Jahren nicht nur geschafft sondern mit Glanz und Gloria geschafft. Letztes Mal kamen ein paar Herrschaften und meinten – erstaunlich, es ist wirklich alles so wie angegeben.
Und auch darauf können wir richtig stolz sein.
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